Ein Grundstück auf dem Mond?

Immer wieder liest man von der Möglichkeit, ein Mondgrundstück zu kaufen. Ist das eine ernstzunehmende Sache oder eher ein Gag beziehungsweise eine clevere Verkaufsidee? Betrachtet man das Ganze etwas genauer, werden einige erstaunliche Details sichtbar …

Als in den 1960er-Jahren der bemannte Raumflug begann und eine Reise zum Mond wahrscheinlicher wurde, versuchten die Nationen das Thema der Besitzverhältnisse im Weltraum zu regeln und entwarfen 1967 den »Weltraumvertrag«, der Staaten verbietet, den Weltraum und seine Himmelskörper zu eigennützigen oder militärischen Zwecken zu nutzen. Dieser Vertrag wurde von 98 Staaten unterzeichnet, darunter auch die damaligen Supermächte USA und Sowjetunion.

Es gibt aber eine Gesetzeslücke, denn der Vertrag gilt nur für die Regierungen der entsprechenden Staaten und nicht für Privatpersonen oder Unternehmen. Auch der spätere entworfene »Mondvertrag« (1979/1984) schloss diese Lücke nicht, da er nur von 10 Staaten unterschrieben wurde. So kam es, dass der findige Amerikaner Dennis Hope mit seinem Unternehmen »Lunar Embassy« seinen Anspruch am Mond anmeldete. Er ließ sich die Eigentumsrechte am Mond beim Grundbuchamt von San Francisco eintragen und informierte die Vereinten Nationen über seine Aktion. Nachdem acht Jahre niemand widersprach, fällt nach dieser Frist nach einem alten amerikanischen Gesetz der Grund an den Antragsteller. So beansprucht also Dennis Hope seine Rechte am Mond (und mittlerweile auch am Mars und der Venus) und verkauft seitdem Grundstücke an jedermann und an Firmen, die wiederum in ihrem Namen damit handeln.

Natürlich ist das absurd, denn niemand kann den Mond besitzen. Dennoch hat Dennis Hope es geschafft, diese Lücke im Gesetz zu nutzen und daraus eine Geschäftsidee zu entwickeln und den Käufern der extraterrestrischen Grundstücke zumindest die Illusion zu verkaufen, da draußen etwas ihr Eigen nennen zu dürfen.

Ob jemals einer der »Besitzer« einen Fuß auf sein Grundstück setzen wird, ist eine ganz andere Geschichte. Das dürfte insbesondere bei der Venus schwierig werden, die ja bekanntlich ziemlich lebensfeindlich und heiß ist (im Mittel 464 °C).

2 Kommentare

  1. Der Onkel vom Mars | 4. Dezember 2012

    „Nachdem acht Jahre niemand widersprach, fällt nach dieser Frist nach einem alten amerikanischen Gesetz der Grund an den Antragsteller.“
    Schön und gut, nur: was kümmert mich als Nicht-USA-Einwohner ein altes amerikanische Gesetz?: Genau gar nix! Selbst für USA-Bürger ist das Gesetz nicht anwendbar, da der Mond nicht innerhalb der USA liegt.
    Genausogut könnte Herr Hope meinen Garten Grundbuchamt von San Francisco eintragen und wenn niemand Einspruch erhebt, dann behaupten, er gehört ihm – völlig irrelevant!
    Eine genaue juristische Analyse findet mensch hier: http://www.oewf.org/cms/darfs-ein-wenig-mond-sein-1.phtml

  2. Moni | 22. November 2012

    Interessanter Beitrag, über das, was der Mensch sich anmaßt. Meine Nichte besitzt auf Papier/Urkunde die Rechte auf zwei Sterne.
    Ist es nicht viel schöner auf das zu blicken, was uns die Schöpfung gegeben hat … LEBEN und einen wunderschönen Himmelskörper, mit VOLLMOND, Sternen, Sonne und Planeten. Wer kann schon Blumen oder die Natur auf dem Mond riechen oder wahrnehmen.
    Forschung & Wissenschaft sind wichtig in unserem Leben, wenn dies dann angemessen im Sinne der Menschheit geschieht!
    … lese Eure Beiträge gern & bleib noch ein Weilchen auf dieser Seite!

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